Die praxisintegrierte Ausbildung einer Kinderpflegerin/ eines Kinderpflegers
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und erfolgt sowohl am Lernort Praxis in einer zugelassenen Tageseinrichtung für Kinder als auch am Lernort Schule. Da es sich um eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme handelt, entscheidet der Arbeitgeber (Träger) über die Höhe der Vergütung.
Im ersten Schuljahr findet der Theorieunterricht im Umfang von 3 Wochentagen (3 Schultage, 2 Praxistage) und im zweiten Schuljahr an 2 Tagen (2 Schultage, 3 Praxistage) in der Schule statt. Die anderen Unterrichtsstunden, die im Bildungsplan stehen, werden in jedem Schuljahr mit unterschiedlichen Stundenanteilen in der Praxis in der Tageseinrichtung organisiert.
Die praktische Arbeit erfolgt mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Begleitet wird die Praxis durch die Lehrkräfte sowie durch eine in der Praxis beschäftigten Fachkraft.
Die Arbeit einer Kinderpflegerin/ eines Kinderpflegers
Grundsätzlich wirken Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit.
In Familien und sozialpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder helfen sie Eltern und MitarbeiterInnen bei der Förderung der Entwicklung der Kinder durch Spiel, Erziehung, Bildung, Versorgung und Pflege. Die Kommunikation und Interaktion im Team und mit den Kindern als auch die Dokumentation nehmen dabei einen großen Stellenwert ein.
Mit dem Berufsabschluss können Sie in Kindertagesstätten, in Privathaushalten, Mutter-Kind-Kureinrichtungen, Kinderkrankenhäusern, in der offenen Ganztagsgrundschule, bei Reiseveranstaltern oder gewerblich angebotenen Betreuungseinrichtungen arbeiten, sich als Kindertagespflegeperson selbstständig machen oder Sie haben die Möglichkeiten, sich aufbauend noch weiter bei uns zu qualifizieren: Fachabitur oder Abitur mit daran anschließendem Hochschulstudium (als schulischer Aufbau); oder eine dreijährige Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger.
Abschluss und Prüfungen
Um den Berufsabschluss zu erlangen, müssen zwei schriftliche Prüfungen am Ende des 2. Ausbildungsjahres absolviert werden. Den mittleren Schulabschluss erhalten Sie mit der Zulassung zur Abschlussprüfung. Eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist mit dem entsprechenden Notendurchschnitt (Q-Vermerk) möglich.