Die Ausbildung einer Kinderpflegerin/ eines Kinderpflegers
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger dauert zwei Jahre. Der theoretische Teil erfolgt an vier Tagen in den entsprechenden Fächern in der Schule. Der praktische Teil (s.u.) von insgesamt 16 Wochen wird in den Tageseinrichtungen in Form von wöchentlichen Tagespraktika und zusätzlichen Blockpraktika durchgeführt. Gearbeitet wird dort mit Kindern von 3-6 Jahren, Kindern unter drei Jahren und Kindern im Grundschulalter z.B. in einer Offenen Ganztagsbetreuung. Die Praktika werden in den Fächern mit vorbereitet und von Lehrkräften vor Ort begleitet.
Die Arbeit einer Kinderpflegerin/ eines Kinderpflegers
Grundsätzlich wirken Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit.
In Familien und sozialpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder helfen sie Eltern und MitarbeiterInnen bei der Förderung der Entwicklung der Kinder durch Spiel, Erziehung, Bildung, Versorgung und Pflege. Die Kommunikation und Interaktion im Team und mit den Kindern als auch die Dokumentation nehmen dabei einen großen Stellenwert ein.
Mit dem Berufsabschluss können Sie in Kindertagesstätten, in Privathaushalten, Mutter-Kind-Kureinrichtungen, Kinderkrankenhäusern, in der offenen Ganztagsgrundschule, bei Reiseveranstaltern oder gewerblich angebotenen Betreuungseinrichtungen arbeiten, sich als Kindertagespflegeperson selbstständig machen oder Sie haben die Möglichkeiten, sich aufbauend noch weiter bei uns zu qualifizieren: Fachabitur oder Abitur mit daran anschließendem Hochschulstudium (als schulischer Aufbau); oder eine dreijährige Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger.
Abschluss und Prüfungen
Um den Berufsabschluss zu erlangen, müssen zwei schriftliche Prüfungen am Ende des 2. Ausbildungsjahres absolviert werden. Den mittleren Schulabschluss erhalten Sie mit der Zulassung zur Abschlussprüfung. Eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist mit dem entsprechenden Notendurchschnitt (Q-Vermerk) möglich.